Kämmerei | Abteilung Steuern | Schwabacher Straße 170 | 90744 Fürth

eFormular

Hinweis

Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.01. des Folgejahrs ab Beantragung bei der Kämmerei vorliegen. Wird er jedoch erst nach Fälligkeit eingereicht, muss eine rechtzeitige Begleichung der Zweitwohnungssteuer sichergestellt werden.

Antrag auf Steuerbefreiung / Steuererleichterung der Zweitwohnungssteuer

gemäß Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Veranlagungsjahr

Hiermit beantrage ich die Befreiung / Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringen Einkommens für das Veranlagungsjahr 2021.


Hinweis

Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.1.2022 bei der Kämmerei vorliegen. Wird er jedoch erst nach Fälligkeit (1.2.2021) eingereicht, muss eine rechtzeitige Begleichung der Zweitwohnungssteuer sichergestellt werden.

Hiermit beantrage ich die Befreiung / Teilbefreiung von der Zweitwohnungssteuer wegen geringen Einkommens für das Veranlagungsjahr 2022.


Hinweis

Dieser Antrag muss spätestens bis zum 31.1.2023 bei der Kämmerei vorliegen. Wird er jedoch erst nach Fälligkeit (1.2.2022) eingereicht, muss eine rechtzeitige Begleichung der Zweitwohnungssteuer sichergestellt werden.

1. Allgemeine Daten

Abgabenpflichtige/r

Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in (gemäß Lebenspartnergesetz - LPartG)

Ich erkläre hiermit für das oben genannte Jahr folgende Einkünfte

Wir erklären hiermit für das oben genannte Jahr folgende Einkünfte

Bei der Einkunftsberechnung für die Steuerbefreiung gemäß Art. 3 Abs. 3 KAG bleiben u. a. folgende Geldleistungen unberücksichtigt, da es sich nicht um Einkünfte gemäß §§ 22, 23 EStG handelt: BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I und II, Erziehungsgeld, Elterngeld.


Bei den anzugebenden Einkünften handelt es sich um die positiven Einkünfte abzüglich der
entsprechenden Werbungskosten / Betriebsausgaben.

Bitte geeignete/n Nachweis/e beifügen.

Ich erkläre hiermit, dass mein Einkommen im oben genannten Jahr, ausschließlich aus folgenden Geldleistungen bestand

Wir erklären hiermit, dass unser Einkommen im oben genannten Jahr ausschließlich aus folgenden Geldleistungen bestand

Hinweis

Der Tatbestand der Abgabenhinterziehung gemäß Art. 14 ff Kommunalabgabengesetz (KAG) liegt vor, wenn der Steuerpflichtige der Körperschaft, der die Abgabe zusteht, über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder die Körperschaft, der die Abgabe zusteht, pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat und bereits der Versuch ist strafbar (Art. 14 Abs. 2 KAG).


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt