Wichtige Hinweise – bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 242 Fürth wählen wollen.
Bitte beachten Sie:
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.
Sie haben jedoch die Option, ab dem 10. Februar 2025, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt im Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 2. Stock, Zi.Nr. 2.26, 90763 Fürth zu beantragen und abzuholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Eine Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrages und die damit verbundene Abholung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist dort ebenfalls möglich.
ACHTUNG:
Sollten Sie dennoch diesen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen,
ist eine Stimmabgabe in Ihrem Wahlraum am 23. Februar 2025 nicht mehr möglich.
Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).