Stadt Fürth | Bürgeramt | Postfach | 90744 Fürth

eFormular

Im Moment stehen keine Wahlen an, für die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Wichtige Hinweise – bitte aufmerksam lesen!

Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 242 Fürth wählen wollen.

 

Bitte beachten Sie:
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen.

 

Sie haben jedoch die Option, ab dem 10. Februar 2025, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt im Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 2. Stock, Zi.Nr. 2.26, 90763 Fürth zu beantragen und abzuholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Eine Abgabe des vollständig ausgefüllten Antrages und die damit verbundene Abholung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist dort ebenfalls möglich. 

 

ACHTUNG:
Sollten Sie dennoch diesen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen stellen,

ist eine Stimmabgabe in Ihrem Wahlraum am 23. Februar 2025 nicht mehr möglich.

 

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).

Wichtige Hinweise – bitte aufmerksam lesen!

Eine Online-Beantragung ist im Hinblick auf die Postlaufzeiten für den Versand der Briefwahlunterlagen und deren rechtzeitiger Zugang bei Ihnen seit 16.02.2025, 24 Uhr nicht mehr möglich. Sie haben jedoch die Option den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt im Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 2. Stock, Zi.Nr. 2.26, 90763 Fürth zu beantragen und abzuholen. Eine Abgabe des von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrages und die damit verbundene Abholung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist dort ebenfalls möglich.

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen

für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

– für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis der Stadt Fürth eingetragen sind –

Hinweis

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierfür nachweisen. Eine schriftliche Vollmacht zum Nachweis meiner Berechtigung zur Antragstellung füge ich diesem Antrag bei.

Wohnanschrift (Hauptwohnsitz)

1) Bitte jeweils aus der Wahlbenachrichtigung entnehmen, sofern sie Ihnen bereits zugegangen ist, andernfalls bitte freilassen. Nur Ziffern ohne Sonderzeichen und Buchstaben eingeben.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird grundsätzlich an Ihre oben angegebene Wohnadresse versandt.

Bitte senden Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht parallel per Post; E-Mail oder Fax zu!


2) Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

Die Allgemeine Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und stimme dieser zu.