Standesamt, Abteilung Bestattung | Königstraße 88 | 90762 Fürth
Anzeige für die Bestattung / Überführung
(Gemeindeverordnung der Stadt Fürth über das Leichenwesen)
Angaben zur verstorbenen Person
Familienname*
Vorname/n*
Geburtsname
Religion
Geburtsdatum*
Sterbedatum*
Letzter Wohnort
Internationale Wohnanschrift
Straße*
Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
Land
Sterbeort
Bestattungsort
Überführung
Überführung nach
Angaben zur bestattungspflichtigen Person
Land*
E-Mail-Adresse*
Telefonnummer*
Verhältnis zur verstorbenen Person
beauftragtes Bestattungsinstitut
Name*
Anschrift*
Bitte die Vollmacht beifügen.*
Die Vollmacht wird nachträglich per Post eingereicht.*
Bei Anzeige durch Dritte ist eine unterschriebene Vollmacht des Bestattungspflichtigen mit Name und Anschrift des Beauftragten zwingend erforderlich.
Bitte die Vollmacht beifügen.
Die Vollmacht wird nachträglich per Post eingereicht.
Bestellung von Friedhofsleistungen
Anlässlich des Sterbefalles beantrage ich folgende Leistungen auf dem städtischen Friedhof*
Art, Ort und Zeit der Beisetzung
Erdbestattung
am
um
Auf dem Friedhof Fürth -*
Urnenbeisetzung
Feier
Kühlraumbenutzung
Anzahl Tag/e
Beginn
musikalische Umrahmung der Trauerfeier
Grabangelegenheit
Bestattung der Leiche / Urne im
Feld*
Grab-Nummer*
Grabnutzungsberechtigte Person
Grabbrief und Zustimmungserklärung
Bitte Nachweis beifügen.*
Die Nachweise werden nachträglich als Kopie per Post eingereicht.*
Beauftragter Steinmetzbetrieb für das Entfernen des Grabmals und der Einfassung
Die anfallenden Kosten werde ich nach Rechnungsstellung durch die Firma unmittelbar an diese bezahlen.*
Hinweise
Sterbefallanzeige Die Anzeige wird aufgrund § 2 der Verordnung der Stadt Fürth über das Leichenwesen vom 15. November 2006 (Amtsblatt Nr. 23 vom 06.12.2006) erstattet. Die Anzeigepflicht besteht für sämtliche in Fürth verstorbene Personen, aber auch für auswärts Verstorbene bei einer Beisetzung in Fürth. Den Sterbeort bitte genau angeben (zum Beispiel bei Sterbefall in einem Altenheim die Straße und Hausnummer).
Bestellschein Die Bestellungen beziehen sich auf Leistungen des Standesamtes - Bestattungsabteilung nach der Bestattungs- und Friedhofsatzung der Stadt Fürth (BFS). Hierüber erhalten Sie einen Gebührenbescheid nach der Gebührensatzung zur BFS. Die Bestattung außerhalb der gesetzlichen Bestattungszeit (96 Stunden nach Eintritt des Todes) bedarf der Genehmigung des staatlichen Gesundheitsamtes Fürth. Die Räumung des Grabes für eine Beisetzung ist Sache des Bestattungspflichtigen bzw. des Grabinhabers. Die Stadt wird hier nur vermittelnd tätig. Wird keine bestimmte Firma genannt und auch kein anderer Wunsch geäußert, erteilt die Friedhofsverwaltung Fürth Räumungsauftrag namens und auf Rechnung des Bestattungspflichtigen. Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab besteht nur unter den Voraussetzungen des § 25 BFS. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung möglich. Reihengräber dagegen fallen nach Ablauf der Ruhefrist an die Stadt Fürth zurück. Die musikalische Umrahmung ist keine Leistung des Standesamtes - Bestattungsabteilung. Die am Friedhof zugelassenen Musiker sind freiberuflich tätig.
Datenschutz Die Erhebung der Daten beruht auf Paragraph 9 der Bestattungs- und Friedhofssatzung (BFS) und ist für die Bearbeitung erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr notwendig ist, werden die Daten gelöscht.
Sonstige Bemerkungen
Ich habe die o.g. Hinweise zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.*
Die Bestellung ist verbindlich. Ich bin darüber unterrichtet, daß ich – unberührt von der Haftung Dritter – im Rahmen dieser Bestellung der Stadt Fürth persönlich hafte.*
Datum*
Name der antragstellenden Person1*
1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt