Standesamt, Abteilung Bestattung | Königstraße 88 | 90762 Fürth

eFormular

Anzeige für die Bestattung / Überführung

(Gemeindeverordnung der Stadt Fürth über das Leichenwesen)

Angaben zur verstorbenen Person

Letzter Wohnort

Sterbeort

Bestattungsort

Überführung

Angaben zur bestattungspflichtigen Person

Verhältnis zur verstorbenen Person

Bei Anzeige durch Dritte ist eine unterschriebene Vollmacht des Bestattungspflichtigen mit Name und Anschrift des Beauftragten zwingend erforderlich.

Bestellung von Friedhofsleistungen

Art, Ort und Zeit der Beisetzung

Grabangelegenheit

Grabnutzungsberechtigte Person

Grabbrief und Zustimmungserklärung

Hinweise

 

Sterbefallanzeige
Die Anzeige wird aufgrund § 2 der Verordnung der Stadt Fürth über das Leichenwesen vom 15. November 2006 (Amtsblatt Nr. 23 vom 06.12.2006) erstattet. Die Anzeigepflicht besteht für sämtliche in Fürth verstorbene Personen, aber auch für auswärts Verstorbene bei einer Beisetzung in Fürth. Den Sterbeort bitte genau angeben (zum Beispiel bei Sterbefall in einem Altenheim die Straße und Hausnummer).


Bestellschein
Die Bestellungen beziehen sich auf Leistungen des Standesamtes - Bestattungsabteilung nach der Bestattungs- und Friedhofsatzung der Stadt Fürth (BFS). Hierüber erhalten Sie einen Gebührenbescheid nach der Gebührensatzung zur BFS. Die Bestattung außerhalb der gesetzlichen Bestattungszeit (96 Stunden nach Eintritt des Todes) bedarf der Genehmigung des staatlichen Gesundheitsamtes Fürth. Die Räumung des Grabes für eine Beisetzung ist Sache des Bestattungspflichtigen bzw. des Grabinhabers. Die Stadt wird hier nur vermittelnd tätig. Wird keine bestimmte Firma genannt und auch kein anderer Wunsch geäußert, erteilt die Friedhofsverwaltung Fürth Räumungsauftrag namens und auf Rechnung des Bestattungspflichtigen. Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab besteht nur unter den Voraussetzungen des § 25 BFS. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung möglich. Reihengräber dagegen fallen nach Ablauf der Ruhefrist an die Stadt Fürth zurück. Die musikalische Umrahmung ist keine Leistung des Standesamtes - Bestattungsabteilung. Die am Friedhof zugelassenen Musiker sind freiberuflich tätig.


Datenschutz
Die Erhebung der Daten beruht auf Paragraph 9 der Bestattungs- und Friedhofssatzung (BFS) und ist für die Bearbeitung erforderlich. Die übermittelten Daten werden nur für diesen Zweck genutzt. Sofern eine Speicherung nicht mehr notwendig ist, werden die Daten gelöscht.


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt