Bürgeramt | Schwabacher Str. 170 | 90763 Fürth

eFormular

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

Angaben zu der Wohnung die bezogen wird

Angaben zum Wohnungsgeber

Angaben zum Eigentümer der Wohnung

Folgende Person(en) ist/sind in die o.g. Wohnung eingezogen

(Bitte alle Personen - auch minderjährige Kinder - einzeln benennen)


Angaben zu der vom Wohnungsgeber beauftragten Person (z. B. Hausverwaltung)

Hinweis

Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet, noch beabsichtigt ist.


Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.


Das Unterlassen einer Bestätigung des Einzugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.