Bauaufsicht | Hirschenstr. 2 | 90762 Fürth

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Anmeldung zur Abnahme von Fliegenden Bauten

Hinweis

Nach Art. 72 BayBO sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Nach dem Aufstellen eines fliegenden Baus muss eine Gebrauchs-Abnahme durch das Landratsamt erfolgen. Hierzu ist ein Abnahmetermin zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online zu beantragen.

Angaben zur antragstellenden Person

Kontaktdaten

Daten des Rechnungsempfängers
Daten des Ansprechpartners für die Abnahme der "Fliegenden Bauten"
Abnahme des fliegenden Baus
Angaben zum fliegenden Bau
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