Stadtplanungsamt | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses | Hirschenstraße 2 | 90762 Fürth

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eFormular

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Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (§ 193 BauGB)

Gemäß § 11 Abs. 2 der GutachterausschussV vom 05.04.2005 kann eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung bei vorliegen eines berechtigten Interesses beantragt werden. Die Auskunft wird ausschließlich zur Ermittlung des Verkehrswertes des genannten Bewertungsobjektes benötigt und verwendet. Der Gutachterausschuss behält sich Art, Umfang und Darstellung der Auszüge vor.

Antragsteller/in

Schriftliche Darlegung / Nachweis des berechtigten Interesses erforderlich – eine Vollmacht ist nicht ausreichend.

Hinweis

Bei erstmaligen Kontakt legen Sie bitte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Nachweis der Bestellung zum/zur öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder die Zertifizierung zum/zur Sachverständigen vor.

Bewertungsobjekt
Wertermittlungsstichtag
Vergleichsdaten

Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen

Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen


Die Vergleichspreise sollen folgende Merkmale aufweisen


Benötigte Dokumente
Bemerkung

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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