Stadt Fürth | Büro Bürgermeister Markus Braun | Königsstraße 88 | 90762 Fürth

eFormular

Anmerkung

Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift. Über "PDF erstellen" können Sie diesen, nach Ausfüllen der Datenfelder, ausdrucken. Bitte senden Sie uns den Antrag komplett und unterschrieben an o. g. Postanschrift zurück.

Für bereits beendete Freiwilligendienste kann im Nachhinein keine Bayerische Ehrenamtskarte mehr ausgestellt werden.

1. Angaben zur Person der / des Ehrenamtlichen

2. Zeitlicher Einsatz

Bitte senden Sie uns zusammen mit der Anmeldung eine aktuell gültige Bescheinigung des Freiwilligendienstes zu.

2. Angaben zur "Juleica"

Bitte senden Sie uns zusammen mit der Anmeldung eine Kopie Ihrer "Juleica" zu.


Die Teilnahmebedingungen "Ehrenamtskarte Bayern" (Letzte Seite im PDF) habe ich zur Kenntnis genommen.

Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte

1. Rechte und Pflichten der ehrenamtskarteninhabenden Person

  1. 1.1. Die "Stadt Fürth" ist Herausgeber der "Ehrenamtskarte" gegen deren Vorlage der karteninhabenden Person von den Akzeptanzstellen ein Preisvorteil (Barrabatt oder Zugabe) gewährt wird. Durch Antragstellung auf Erwerb der "Ehrenamtskarte" erklärt die karteninhabende Person ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
  2. 1.2. Die "Ehrenamtskarte" erlangt ihre Gültigkeit durch dasFreistaat BayernLogo auf der Karte.
  3. 1.3. Befinden sich weitere Logos mit Mehrwerten und / oder Funktionen auf der Karte wie zum Beispiel "bwm", EBA, etc., so gelten immer die unter der jeweiligen Internetseite veröffentlichten, bzw. gültigen Teilnahmebedingungen.
  4. 1.4. Karteninhabend kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die "Ehrenamtskarte" ist nicht übertragbar.
  5. 1.5. Die Beantragung der "Ehrenamtskarte" ist kostenlos.

2. Allgemeines

  1. 2.1. Der Gültigkeitszeitraum der "Ehrenamtskarte" ist auf der Karte angegeben.
  2. 2.2. Die Verwendung der "Ehrenamtskarte" erfolgt unter Benutzung eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  3. 2.3. Eine Übersicht über die aktuellen Akzeptanzstellen der "Ehrenamtskarte" wird im Internet unter www.ehrenamtskarte.bayern.de veröffentlicht. Diese Informationen geben die inhaltlichen Mitteilungen der Akzeptanzstellen bzw. die vertraglich zwischen den Akzeptanzstellen und der Stadt Fürth vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die "Stadt Fürth" übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen der Akzeptanzstellen keine Haftung. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gilt der jeweilige Stand (Verzeichnis der Akzeptanzstellen) am Tage der Kartenausgabe bzw. Veröffentlichung. Dieser kann sich jederzeit ändern.
  4. 2.4. Der kostenlose Ersatz einer verlorenen "Ehrenamtskarte" ist ausgeschlossen.

3. Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Akzeptanzstellen

  1. 3.1. Die Akzeptanzstellen gewähren Karteninhabende einen Rabatt bzw. eine Zugabe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten, dessen / deren Höhe und Art zwischen den Akzeptanzstellen und der "Stadt Fürth" vertraglich vereinbart wird. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen von Akzeptanzstellen.
  2. 3.2. Der Einsatz der "Ehrenamtskarte" betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der karteninhabenden Person und den Akzeptanzstellen. Die "Stadt Fürth" haftet nicht für die Gewährleistung bei Mängeln der verkauften Sachen und Rechte.
  3. 3.3. In Missbrauchsfällen durch die karteninhabende Person sind die "Stadt Fürth" und die Akzeptanzstellen bzw. ihre Mitarbeitende berechtigt, die "Ehrenamtskarte“ einzuziehen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung.

4. Kündigung

  1. 4.1. Der "Stadt Fürth" steht in Missbrauchsfällen durch Karteninhabende ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen oder auf Ersatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  2. 4.2. Die "Stadt Fürth" behält sich das Recht vor, die "Ehrenamtskarte" unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der karteninhabenden Person einzustellen.

5. Haftung

  1. 5.1. Eine Haftung der "Stadt Fürth" für nicht gewährte Rabatte und / oder Zugaben ist ausgeschlossen.
  2. 5.2. Die "Stadt Fürth" haftet nur für Schäden, die von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme für die Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit. Die Höhe der Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. 5.3. Inhabende haften im Rahmen eines Verschuldens für die missbräuchliche Verwendung der "Ehrenamtskarte". Fälschungen oder missbräuchlicher Gebrauch der "Ehrenamtskarte" werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

6. Datenschutz - Persönliche Daten
Die "Stadt Fürth" wird grundsätzlich die Daten aller Karteninhabenden, Mitarbeitenden und Liefernden schützen und sich somit an geltendes Recht, insbesondere im Rahmen der Datenschutzvorschriften halten. Es werden keine personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte weitergegeben. (Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz)

 

7. Urheberrechte und Rechtswahl

  1. 7.1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten.
  2. 7.2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen für die Parteien ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der "Ehrenamtskarte" der "Stadt Fürth" unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist - soweit rechtlich möglich - durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der "Ehrenamtskarte" der "Stadt Fürth" entspricht.