Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten | Königsplatz 2 | 90762 Fürth

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Hinweise

Mit dem Fürther Sozialticket erhalten BezieherInnen von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen einen Zuschuss zum Deutschlandticket. Der Zuschuss zum Deutschlandticket ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt.

 

Bitte beachten Sie, dass für jede Person (auch für Minderjährige) ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Kinder unter 6 Jahren fahren im ÖPNV kostenlos.

Kundennummer Infra
Angaben zur antragstellenden Person

Hinweis

Kinder unter 6 Jahren fahren im ÖPNV kostenlos. Es ist kein Antrag erforderlich!

Wohnadresse

Kontaktdaten

Zustimmung der gesetzlichen Vertretung

Da die o. g. Person minderjährig ist, wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung für die Beantragung benötigt.

Welche Leistung erhalten Sie?

Hinweis

BezieherInnen von Wohngeld erhalten keinen Zuschuss zum Sozialticket.

Benötigte Dokumente

Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch

Wie geht es weiter?

Ihr Antrag wird vom Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten geprüft. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

 

Sollten die eingereichten Unterlagen nicht zu einer Zuschusszusage führen, erhalten Sie eine Negativbegründung an die von Ihnen angegebene Mailadresse.


Sofern eine Berechtigung vorliegt, erhalten Sie Ihre Zuschusszusage per Post zugesandt. Mit dieser Zuschusszusage beantragen Sie dann bei der infra online unter www.infra-fuerth.de/abo das vergünstigte "Deutschlandticket" und laden die Zuschusszusage hoch. 

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1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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