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Anmerkung

Die Genehmigung und die Kosten für Reproduktionen richten sich nach der Satzung und der Gebührenordnung des Stadtarchivs Fürths. Das Urheber- und Veröffentlichungsrecht liegt zunächst beim Stadtarchiv Fürth. Die angefertigten Kopien dienen ausschließlich zur privaten Verwendung.

 

Anträge zur Genehmigung der Veröffentlichung sind gesondert zu stellen. Für die Klärung des Urheberrechtes ist die antragstellende Person selbst verantwortlich. Das Stadtarchiv Fürth übernimmt keine Haftung. Die Reproduktionsgenehmigung muss für jeden Einzelfall beim Archiv beantragt werden.

Reproduktionsauftrag

Angaben AntragstellerIn

Auftrag

Hinweis

Die Archivsignatur wird bei Papierkopien immer mitkopiert. Bei Urkunden, Karten und Plänen wird zusätzlich ein Maßstab abgebildet (soweit möglich). Wenn nicht eigens gewünscht, werden bei Urkunden die Siegel nicht aufgenommen.

Einzelheiten über die verschiedenen Reproduktionsmöglichkeiten sind der aufliegenden Gebührensatzung zu entnehmen.

Rechnungsadresse


1Der Auftrag ist verbindlich. Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt.

Vorlagen zurück erhalten, Ausführung kontrolliert:

Festsetzung der Gebühren nach der Gebührenordnung des Stadtarchivs Fürth


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