Stadt Fürth | Stadtarchiv und Museen | Postfach | 90744 Fürth

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Beantragung von Personenstandsunterlagen

Angaben Antragsteller*in

Folgende Personenstandsunterlagen werden benötigt

Hinweis: Versand von beglaubigten Ablichtungen nur per Post möglich!

Anlage DSGVO
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Art. 13 DSGVO – Datenschutzgrundverordnung
Hier: Antrag auf Personenstandsanfragen beim Stadtarchiv Fürth

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth, Postfach 90744 Fürth, Email poststelle@fuerth.de, Telefon: 0911/974-0.
Hier: Dienststelle StAM / Archiv, Schlosshof 12, 90768 Fürth, Email archiv@fuerth.de, Tel. 0911/974-3701.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Fürth, Schwabacher Str. 170, 90763 Fürth, Email: dsb@fuerth.de. Tel. 0911/9741400.


Verarbeitungszweck – Ihre Daten werden erhoben um Ihren Antrag bearbeiten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs 1 DSGVO in Verbindung mit der Satzung für das Stadtarchiv Fürth vom 01.09.2011; der Satzung für die wissenschaftliche Bibliothek des Stadtarchivs Fürth vom 01.09.2011 und der Gebührensatzung für Stadtarchiv mit wissenschaftlicher Bibliothek vom 01.09.2011 erhoben.
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an Stadt Fürth, Stadtkasse, bezüglich Einbuchung einer evtl. Rechnungsstellung.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Fürth so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung u.a. auch hinsichtlich Dokumentationspflichten erforderlich ist.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Dienststelle StAM / Archiv durch eine Erklärung eingewilligt haben, können sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den o.g. Satzungen. Die Dienststelle StAM / Archiv benötigt Ihre Daten, um Ihre Anträge zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt