Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz | Schwabacher Straße 170 | 90763 Fürth

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eFormular

persönliche Daten
Feuerungsanlage
Betriebsstunden
Schornstein

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Anzeige einer mittelgroßen Feuerungsanlage, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage

gem. § 6 der 44. BImSchV

Hinweis

Abhängig von Ihren Angaben, kann eine unterschriebene Erklärung Ihrerseits benötigt werden.

 

Sollte dies in Ihrem Fall zutreffen, beachten Sie hierzu bitte, dass Sie den Online-Dienst jederzeit pausieren und Ihre bereits getroffenen Angaben als XML-Datei lokal abspeichern können.

Organisationsbezogene Daten / Betreiber der Anlage
Angaben zur antragstellenden Person

Kontaktdaten

Hinweis

Bitte geben Sie nachfolgend Ihre E-Mail-Adresse an. Nach absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Ihr Antrag wird erst nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse zugestellt. Bitte überprüfen Sie daher auch Ihren Spamordner.

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Angaben zur Feuerungsanlage

Standort der Anlage

NACE-Code

NACE-Codes basieren auf einem System der Europäischen Union zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen. Sie dienen statistischen Zwecken. Der NACE-Code einer Anlage richtet sich danach, in welchem Wirtschaftszweig die jeweilige Anlage betrieben wird.

 

01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag

03 Fischerei und Aquakultur

05 Kohlenbergbau

06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas

07 Erzbergbau

08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau

09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

11 Getränkeherstellung

12 Tabakverarbeitung

13 Herstellung von Textilien

14 Herstellung von Bekleidung

15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)

17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

19 Kokerei und Mineralölverarbeitung

20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen

21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

24 Metallerzeugung und -bearbeitung

25 Herstellung von Metallerzeugnissen

26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen

28 Maschinenbau

29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 30 Sonstiger Fahrzeugbau

31 Herstellung von Möbeln

32 Herstellung von sonstigen Waren

33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen

35 Energieversorgung

36 Wasserversorgung

37 Abwasserentsorgung

38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung

39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

41 Hochbau

42 Tiefbau

43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe

45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)

47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 50 Schifffahrt

51 Luftfahrt

52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

53 Post-, Kurier- und Expressdienste

55 Beherbergung

56 Gastronomie

58 Verlagswesen

59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 

60 Rundfunkveranstalter

60 Rundfunkveranstalter

61 Telekommunikation

62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

63 Informationsdienstleistungen

64 Erbringung von Finanzdienstleistungen

65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)

66 Mit den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

68 Grundstücks- und Wohnungswesen

69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

72 Forschung und Entwicklung

73 Werbung und Marktforschung

74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

75 Veterinärwesen

77 Vermietung von beweglichen Sachen

78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften

79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien

81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau

82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.

84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

85 Erziehung und Unterricht

86 Gesundheitswesen

87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

88 Sozialwesen (ohne Heime)

90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten

91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung

94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)

95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern

96 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

97 Private Haushalte mit Hauspersonal

98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt

99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

Angaben zur gemeinsamen Feuerungsanlage gemäß § 1 Nr. 3 der 44. BImSchV

Hinweis
Bei gemeinsamen bzw. aggregierten Anlagen sind die nachfolgenden Angaben je Einzelfeuerung anzugeben.

Art und Inbetriebnahme der Anlage
Verwendete Brennstoffe und deren Anteil am gesamten Energieeinsatz

Hinweis

Falls es sich um eine Mischfeuerung oder eine Mehrstofffeuerung handelt, geben Sie dies bitte unter Nennung aller verwendeter Brennstoffe an.

Hinweis

Bitte geben Sie zu jedem Brennstoff dessen Anteil am gesamten Energieeinsatz an. Der Anteil am gesamten Energieeinsatz beträgt regelmäßig 100 %, außer bei Zündstrahlmotoren oder Mischfeuerungen unter Einsatz verschiedener Brennstoffe.

Feste Brennstoffe

  • Feste Biobrennstoffe im Sinne des § 2 Abs. 7 der 44. BImSchV

    "Biobrennstoff" sind
     
    1. 1. die Produkte land- oder forstwirtschaftlichen Ursprungs aus pflanzlichem Material oder aus Teilen davon, sofern sie zur Nutzung ihres Energieinhalts verwendet werden, und
    2. 2. folgende Abfälle, falls die erzeugte Wärme genutzt wird:
      1. a) pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft;
      2. b) pflanzliche Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie;
      3. c) natürliche, nicht gefährliche Hölzer aus der Landschaftspflege, sofern sie auf Grund ihrer stoffli-chen Beschaffenheit mit den Hölzern aus der Forstwirtschaft vergleichbar sind;
      4. d) faserige pflanzliche Abfälle und Ablaugen aus der Herstellung von natürlichem Zellstoff und aus der Herstellung von Papier aus Zellstoff, sofern sie am Herstellungsort mitverbrannt werden;
      5. e) Korkabfälle
      6. f) Holzabfälle mit Ausnahme von Holzabfällen, die infolge einer Behandlung mit Holzschutzmitteln oder infolge einer Beschichtung halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle enthalten können; hierzu gehören insbesondere Holzabfälle aus Bau- und Abbruchabfällen.
  • Andere feste Brennstoffe (z. B. Kohle, Altholz ab Altholzkategorie A III)

Flüssige Brennstoffe

  • Flüssige Brennstoffe
    1. 1. Diesel
    2. 2. Heizöl EL ("extra leicht[flüssig]")
    3. 3. Andere flüssige Brennstoffe außer Gasöl (z. B. Methanol, Ethanol)

Gasförmige Brennstoffe

  • Gasförmige Brennstoffe
    1. 1. Erdgas aus der öffentlichen Gasversorgung
    2. 2. Andere gasförmige Brennstoffe (z. B. Biogas, Klärgas, Deponiegas)
Angaben über Feuerungswärmeleistung, durchschnittliche Betriebslast und jährliche Betriebsstunden
Inanspruchnahme von Regelung für Anlagen für den Notbetrieb (Erklärung nach Anlage 1 Nr. 8 der 44. BImSchV):

Hinweis

Bei bestimmten Anlagen, die ausschließlich im Notfall betrieben werden, kann von abweichenden Regelungen Gebrauch gemacht werden (vgl. § 15 Absatz 9 44. BImSchV zu Gasturbinen, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 44. BImSchV zu Verbrennungsmotoranlagen, § 29 Absatz 2 44. BImSchV zu kontinuierlichen Messungen). Ist dies der Fall, ist eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, dass die Feuerungsanlage nur im Notfall betrieben wird, erforderlich.

Inanspruchnahme von Regelung für Anlagen mit wenigen Betriebsstunden (Erklärung nach Anlage 1 Nr. 7 der 44. BImSchV)

Hinweis

Bei bestimmten Anlagen mit wenigen Betriebsstunden kann von abweichenden Regelungen Gebrauch gemacht werden (vgl. § 15 Absatz 9 44. BImSchV zu Gasturbinen mit bis zu 300 Betriebsstunden jährlich, § 16 Absatz 7 Satz 2 und 3 44. BImSchV zu Verbrennungsmotoranlagen mit weniger als 300 Betriebsstunden jährlich, § 29 Absatz 2 44. BImSchV zu kontinuierlichen Messungen bei weniger als 500 Betriebsstunden jährlich). Ist dies der Fall, ist eine vom Betreiber unterzeichnete Erklärung, dass die Feuerungsanlage unter der festgelegten Betriebsstundenzahl bleibt, erforderlich.

Angaben zum Schornstein

Hinweis

Bitte geben Sie bei gemeinsamen bzw. aggregierten Anlagen mit mehreren Schornsteinen alle Schornsteine an.

Hinweis

Sollten Ihnen die Geokoordinaten nicht vorliegen, können Sie diese mit Hilfe des BayernAtlas in Erfahrung bringen.

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