Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz | Schwabacher Straße 170 | 90763 Fürth

Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

eFormular

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.

Anzeige einer verkaufsoffenen Nacht (Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG)

Angaben zur antragstellenden Person

Hinweis: Die Antragstellung muss durch den Inhaber der Verkaufsstelle erfolgen.

Hinweis

Bitte geben Sie nachfolgend Ihre E-Mail-Adresse an. Nach absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink. Ihr Antrag wird erst nach erfolgreicher Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse zugestellt.
Bitte überprüfen Sie daher auch Ihren Spamordner.

Anschrift der Betriebsstätte
Datum und Uhrzeit der geplanten Verkaufsoffenen Nacht

Hinweis: max. 4 pro Kalenderjahr, mindestens 14 Tage im Voraus

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Verkaufsstellen dürfen jährlich an bis zu vier Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 24 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden öffnen, sofern sie dies mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigen Öffnung bei der Stadt Fürth, Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz angezeigt haben.
  • An Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Buß- und Bettag, Heiligabend und Silvester sowie der jeweilige Tag vor Pfingstsonntag, Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag ist eine Öffnung der Verkaufsstelle über die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes hinaus nicht zulässig.   

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Knorr (0911) 974-1450, Telefax (0911) 974-1463.


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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