Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule | Kaiserstraße 30 | 90763 Fürth
Wenn Sie den Antrag nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.
eFormular
Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version den Antrags im XML-Format hochzuladen.
DEMO DOUBLE OPTIN - EN
Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Betriebserlaubnis kann nicht der Betreiber der Einrichtung selbst treffen. Die Gegebenheiten vor Ort (Öffnungszeiten, Buchungszeiten der einzelnen Kinder, Zuordnung von Personal) müssen vom Jugendamt geprüft und entsprechend eingeordnet werden.
Das Jugendamt muss den Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII erfüllen. Bei Angeboten in der Kinderbetreuung ohne Betriebserlaubnis sind nicht bereits durch die Prüfung über das Formular die Vorrausetzungen zum Schutz des Kindeswohls sichergestellt.
Um überhaupt die Möglichkeit einer Kontrolle zu haben, müssen die Angebote im Bereich der Kinderbetreuung dem Jugendamt bekannt sein.
Im Folgenden bitten wir um Angabe der Betreuungsdauer des Angebotes in der Kindertagesbetreuung.
1. Angaben zur Betreuungsdauer
Hinweis Betriebserlaubnisfrei, Prüfung durch das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule der Stadt Fürth
Hinweis Betriebserlaubnisfrei, wenn das einzelne Kind das Angebot nur 5 Stunden pro Woche besucht, Prüfung durch das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule der Stadt Fürth
Hinweis Bedarf einer Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII. Das nötige Formular hierzu finden Sie hier.
2. Betreuungszeiten und Inhalte
von*
bis*
Zeitdifferenz
Gesamte Stundenanzahl / Woche*
Das einzelne Kind besucht das Angebot maximal 5 Stunden wöchentlich*
Welche Art von Kinderbetreuung findet unter der angegebenen Betreuungsdauer statt?*
Bitte beschreiben Sie kurz die Inhalte des geplanten Angebotes*
3. Einrichtung und Adresse
Vorname/n*
Nachname*
Funktion*
Straße*
Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
E-Mail-Adresse*
Bitte bestätigen Sie die E-Mail-Adresse*
Telefonnummer*
Faxnummer
Webseite
Trägerschaft*
Der Träger der Einrichtungs ist folgenden Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen*
Name und Bezeichnung*
4. Alter und Anzahl der Kinder
Aufgenommen werden Kinder im Alter von:
Unter drei Jahren*
Ab drei Jahren bis zum Schuleintritt*
Schulkinder*
5. Angaben zum Personal
Hinweis Zum Schutz der Kinder wird empfohlen, eine ausreichende Zahl geeigneter Kräfte mit Blick auf die Zweckbestimmung der Einrichtung, die Anzahl des Personals und das Alter der Kinder zu berücksichtigen.
Qualifikation / Berufsbezeichnung*
Einsatz als*
Infektionsschutz nachgewiesen*
Verpflichtung: Nach § 35 IfSG sind Personen, die in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den dort Betreuten haben, vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren mindestens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren. Über die Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist
Erste-Hilfe-Kurs (am Kind)*
Empfehlung: Die Organisation der Ersten Hilfe am Kind gehört zur Grundpflicht. Sie betrifft alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich sind. Wir empfehlen auch im Kontext der stündlichen Kinderbetreuung mindestens einen Mitarbeitenden mit "Erste-Hilfe-Kurs am Kind" in der Betreuung zu berücksichtigen.
Einsicht in erweitertes Führungszeugnis oder Selbstverpflichtungserklärung*
Verpflichtung: Nach § 30 Abs. 6 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregisters muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Bis ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, kann, nach Ermessen des Trägers, eine Selbtverpflichtungserklärung akzeptiert werden. Das Formular hierzu finden Sie hier.
6. Räumlichkeiten
Der Träger ist Eigentümer*
Beginn des Miet- / Pachtvertrages*
Name*
Die genutzten Räumlichkeiten befinden sich im*
Außenspielfläche ist vorhanden?*
Wurden Brandschutz- und Notfallmaßnahmen getroffen?*
Hinweis Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Brandverhütung. Der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmerin hat zudem die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind (vgl. DGUV Regel 102-602, "Branche Kindertageseinrichtung").
Wurden Gefahrenstellen1 gesichert?*
1 Sicherung offener Elektronik, Vorbeugung von Klemmstellen, Fangstellen, Stolperstellen, Eckenschutz, Sicherung von Türen und Fenstern, Absturzsicherungen, Altersgerechte Ausstattung, Sicherung von Außenspielflächen
Ist Erste-Hilfe-Material vorhanden?*
7. Anlagen
Die aufgelisteten Anlagen werden für die Überprüfung des Antrages zwingend benötigt und sind an uns zu übermitteln. Sollten Unterlagen postalisch nachgereicht werden, ist dies im Feld "Sonstige Bemerkungen / Mitteilungen" zu vermerken.
Grundvereinbarung nach § 8a SGB VIII*
* Die Grundvereinbarung dient dem Wohle des Kindes und dem Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII. Die Sicherung des Wohls der Kinder und Jugendlichen, kann nur auf der Basis eines Kooperativen Zusammenwirkens zwischen Jugendamt und Träger gelingen. Sollte keine Grundvereinbarung geschlossen sein, vermerken Sie dies bitte unter "Sonstige Bemerkungen / Mitteilungen".
Sonstige Bemerkungen / Mitteilungen
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.*
Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und stimme dieser zu.*
Datum*
Name der antragstellenden Person1*
1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt