Kulturamt | Friedrichstraße 4-6 | 90762 Fürth

 

Wenn Sie den Verwendungsnachweis nicht komplett ausfüllen können, haben sie die Möglichkeit, den aktuellen Stand des Formulars als XML-Datei lokal zu speichern und zu einem anderen Zeitpunkt wieder hochzuladen, um mit der Bearbeitung fortzufahren.

eFormular

Angaben zur Person ...
Projektbeschreibung
Einnahmen
Ausgaben
Gegenüberstellung
Angaben zur Person ...
Projektbeschreibung
Sonstige

Wenn Sie die XML-Datei von Ihrem Antrag auf Projektförderung vorliegend haben, können Sie diese hier hochladen. Die Daten werden übernommen und können entsprechend angepasst werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine zuvor gespeicherte Version des Antrags im XML-Format hochzuladen.

DEMO DOUBLE OPTIN - EN

Vorgangs-Nr. zu Ihrem Antrag auf Projektförderung
Angaben des Zuschussempfangenden

Kontaktdaten

Hinweis
Mit Eingabe der E-Mail-Adresse erkläre ich mich mit der Kontaktaufnahme per E-Mail einverstanden

Bankverbindung

Die Überweisung eines eventuellen Förderbetrages soll auf folgendes Konto erfolgen

Angaben zum Projekt

Ergänzende Anlagen

Finanzieller Nachweis (ab einer Zuschusshöhe von 500 €)

Hinweis

Ein finanzieller Nachweis ist nur ab einer Finanzierungshöhe über 500 € notwendig, ansonsten reicht ein kurzer Sachbericht.

Hinweis

Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Erreichung des Förderzwecks notwendig und wirtschaftlich angemessen sind.

Nicht förderfähige Kosten sind:
Kalkulatorische Kosten, Spenden an Dritte, Rücklagen, Rückstellungen, Abschreibung auf das Umlaufvermögen, Anwalts- und Gerichtskosten für Rechtsstreitigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderzwecks stehen oder sich gegen die Stadt Fürth richten; Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Begünstigten entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen); Darlehenstilgungen; größere Einzelinvestitionen.

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die für internes Rechnungswesen und Planung eingesetzt werden. Sie haben keinen direkten Einfluss auf die finanzielle Situation, helfen jedoch dabei einen besseren Überblick über interne Prozesse zu bekommen.

Vorsteuerberechtigung

Hinweis

Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn Sie selbst Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. In diesem Fall geben Sie bitte nur Netto-Beträge in Ihrem Finanzierungsplan an.

Angaben zu den Einnahmen

Eigenmittel / Eigenanteil

z. B. eigene Geldmittel, Mitgliedsbeiträge

Erlöse

z. B. Kartenverkauf, Verkauf von Druckerzeugnissen, Anzeigen, Vermietung, Teilnehmergebühren

Öffentliche Zuschüsse / Zuwendungen

z. B. von Stadt, Bund, Land, Bezirk, Kirche

Weitere Drittmittel

z. B. Spenden, Sponsoring, Stiftungen

Weitere Einnahmen

Geldwerte Leistungen (ohne Geldfluss)

Geldwerte Leistungen sind Sach- oder sonstige Leistungen, die in das Projekt einfließen, bei denen aber keine Gelder fließen. Hierbei kann es sich z. B. um personelle Eigenleistungen, die unentgeltlich vom Projektträger oder von Dritten übernommen werden, handeln oder auch um die Bereitstellung vorhandener Infrastruktur wie die Nutzung vorhandener Probe- oder Aufführungsräume oder die Nutzung des technischen Equipments. Die unbaren Leistungen müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Angaben zu den Ausgaben

Personalkosten

z. B. Gagen, Honorare (auch Grafik, Technik), Aushilfskräfte, Assistenz

Hinweis

Können die Personalkosten nicht anhand Quittungen oder Rechnungen nachgewiesen werden, geben Sie bitte die Stundenanzahl und Höhe des Honorars im Beschreibungsfeld mit an.

Sachkosten

Weitere Ausgaben

Geldwerte Leistungen (ohne Geldfluss)

Geldwerte Leistungen sind Sach- oder sonstige Leistungen, die in das Projekt einfließen, bei denen aber keine Gelder fließen. Hierbei kann es sich z. B. um personelle Eigenleistungen, die unentgeltlich vom Projektträger oder von Dritten übernommen werden, handeln oder auch um die Bereitstellung vorhandener Infrastruktur wie die Nutzung vorhandener Probe- oder Aufführungsräume oder die Nutzung des technischen Equipments. Die unbaren Leistungen müssen nachvollziehbar dargelegt werden.

Finanzierung Gegenüberstellung

Hinweis

Sollten bereits ausbezahlte Mittel im Nachhinein nicht formgerecht nachgewiesen werden, können sie von der Stadt Fürth zurückgefordert werden. Ergibt sich aus der Abrechnung des Vorhabens ein geringerer Bedarf, wird dementsprechend ein niedrigerer Betrag ausbezahlt.


Hinweis

Bei der Projektförderung der Stadt Fürth handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, sie dient der Deckung der Kosten der Zuschuss empfangenden Person. Bei einem Überschuss oder dem Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben kann die Stadt Fürth leider keinen Zuschuss gewähren.

 

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Wie geht es weiter?

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse, mit einem Link zur Bestätigung der E-Mail-Adresse. Erst dann erhalten wir Ihren Verwendungsnachweis.


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt

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