Schulverwaltungsamt | Wasserstraße 4 | 90762 Fürth

eFormular

Schulstempel

Hinweis

Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift. Über "PDF erstellen" können Sie diesen, nach ausfüllen der Datenfelder, ausdrucken. Bitte senden Sie uns den Antrag komplett und unterschrieben an o. g. Postanschrift zurück. Optional können Sie das unterschriebene PDF einscannen und uns per E-Mail an schva@fuerth.de zukommen lassen.

Erfassungsbogen Kostenfreiheit des Schulweges für das Schuljahr

Erfassungsbogen Kostenfreiheit des Schulweges für Grund- und Mittelschulen

1.0 Angaben Schülerin / Schüler

Der Schulweg beträgt zwar nicht mehr als 2 bzw. 3 km, die Beförderung ist aber notwendig, weil

 Mir ist bekannt, dass ich

  • verpflichtet bin, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth schriftlich anzuzeigen.
  • bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden aus der Schule, Berechtigungsausweis und nicht , verbrauchte Gutscheine sowie Zeitkarten und Wertmarken unverzüglich über die Schule an uns zurückzugeben habe.
  • bei vorsätzlich unrichtigen Angaben damit rechnen muss, unter Umständen strafrechtlich verfolgt zu werden.
  • bei Wertmarkenverlust keinen Ersatz geleistet bekomme.

1 Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift

Erfassungsbogen Kostenfreiheit des Schulweges für weiterführende Schulen

1.0 Angaben zum Schüler / zur Schülerin


2.0 Angaben zur Schule

3.0 Angaben zum Schulweg

3.1 Die kürzeste zumutbare Fußwegentfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt (einfach)

Der Schulweg beträgt zwar nicht mehr als 2 bzw. 3 km, die Beförderung ist aber notwendig, weil

3.2 Der Unterricht findet voraussichtlich im Stammgebäude der Schule statt

Praktikumszeitraum

4.0 Beförderungsmittel

4.1 Zwischen der Wohnung und der Schule soll die Beförderung erfolgen

5.1 Wird Lehrlingsbehilfe durch die Arbeitsagentur bezogen?

5.2 Der Unterricht findet statt als

5.3 Berufs- und Berufsaufbauschüler mit Teilzeitunterricht

5.4 Berufsschüler

 Mir ist bekannt, dass ich

  • verpflichtet bin, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse unverzüglich dem zuständigen Schulverwaltungsamt der Stadt Fürth schriftlich anzuzeigen.
  • bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere beim Ausscheiden aus der Schule, Berechtigungsausweis und nicht , verbrauchte Gutscheine sowie Zeitkarten und Wertmarken unverzüglich über die Schule an uns zurückzugeben habe.
  • bei vorsätzlich unrichtigen Angaben damit rechnen muss, unter Umständen strafrechtlich verfolgt zu werden.
  • bei Wertmarkenverlust keinen Ersatz geleistet bekomme.

1 Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift

1 Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift

Hinweis zum Datenschutz nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Grundinformation zum Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs, Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Fürth, Postfach, 90744 Fürth, Email: poststelle@fuerth.de, Telefon (0911)974-0. Die Daten werden im Rahmen des Antrages auf Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG), sowie der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung erhoben und verarbeitet.

 

Zur Abwicklung des Vorgangs werden die Daten an die infra fürth verkehr gmbh ( Leyher Str. 69, 90763 Fürth, (0911)9704-4800) übermittelt, welche diese Daten in eigener Verantwortung verarbeitet und ihrer Meldepflicht gemäß § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) and VGN GmbH und der Regierung von Mittelfranken nachkommt.

 

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet und www.fuerth.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/ Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin.