Standesamt, Abteilung Bestattung | Königstraße 88 | 90762 Fürth

eFormular

Anmerkung

Mit diesem Formular kann der Verzicht an einem Grabnutzungsrecht erklärt werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist Ihre Unterschrift erforderlich. Über "PDF erstellen" können Sie dieses, nach ausfüllen der Datenfelder, ausdrucken. Bitte senden Sie uns den Antrag komplett und unterschrieben an o. g. Postanschrift zurück. Optional können Sie das unterschriebene PDF einscannen und uns per E-Mail an bestattungsabteilung@fuerth.de zukommen lassen oder als Fax an 0911 974-1595.


Bitte beachten Sie folgendes:

  • Seit der letzten Beisetzung müssen 10 Jahre (Vach: 15 Jahre!) vergangen sein (Ruhefrist).
  • Eine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Grablaufzeit ist nicht möglich.
  • Die Grabstätte muss abgebaut werden, d. h. Grabstein und Umrandung müssen von einem Steinmetz abgebaut werden, Bepflanzung incl. Wurzelstöcke müssen entfernt, die Fläche eingeebnet und neu angesät werden. Für diese Arbeiten empfehlen wir die Beauftragung eines Gärtners.

Antrag zur Aufgabe eines Grabnutzungsrechts

Angaben Grabstätte

Auflösung erfolgt durch Friedhofsverwaltung; kein Steinmetz, kein Gärtner nötig.

Erinnerungschild am Baum wird durch Friedhofsverwaltung entfernt; kein Steinmetz, kein Gärtner nötig.

Bitte entfernen Sie selbst den Gedenkstein. kein Steinmetz, kein Gärtner nötig.

Da die letzte Beisetzung noch keine 10 Jahre zurückliegt, ist eine Grabaufgabe nicht möglich!

Da die letzte Beisetzung noch keine 15 Jahre zurückliegt, ist eine Grabaufgabe nicht möglich!

Angaben Antragsteller

Grabaufgabe

Für nicht in Anspruch genommene Grablaufzeit erfolgt keine Rückerstattung!

Der Abbau soll erfolgen durch