Stadtplanungsamt | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses | Hirschenstraße 2 | 90762 Fürth

eFormular

Anmerkung

Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift. Über "PDF erstellen" können Sie diesen, nach ausfüllen der Datenfelder, ausdrucken. Das Antragsformular ist persönlich oder auf postalischem Weg bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einzureichen. Das Vorliegen der Unterschrift im Original ist für die weitere Bearbeitung des Antrages zwingend notwendig.

Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens (§ 193 BauGB)

Antragsteller/in

Bewertungsobjekt



Wertermittlungsstichtag

Grund der Wertermittlung

Eigentümer/in des Bewertungsobjektes

Es wird eine Vollmacht des / der Eigentümers /-in oder der Rechte innehabenden Person am Bewertungsobjekt benötigt. Bitte Antrag beilegen.

Gebühren

Wenn nicht anders angegeben, ist nach § 15 Abs. 1 BayGaV der/die Antragsteller/in auch Kostenschuldner und muss für die nach § 15 Abs. 2 BayGaV entstandenen Gebühren aufkommen. Die Gebührenstaffelung ist unter nachfolgenden Link einsehbar: Gebühren und Auslagen für Gutachten

Des Weiteren kann die wertabhängige Gebühr um bis zu 50 Prozent erhöht werden, wenn die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht (§ 15 Abs. 3 BayGaV). Wird ein Antrag vor Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, sind die, bis zu diesem Zeitpunkt, angefallen Gebühren zu entrichten, mindestens jedoch 50,00 Euro (§ 15 Abs. 6 BayGaV).

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beträgt vier bis sechs Monate. In Ausnahmefällen (Altlasten, komplexe Erschließungssituation, Denkmalschutz etc.) kann eine Ausarbeitung auch bis zu einem Jahr und länger in Anspruch nehmen.

Auf Anforderung des Gutachterausschusses mögliche bereitzustellende Unterlagen

Miet- und Pachtverträge

Angaben zu Instandhaltungsrücklagen

Angaben zu Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Protokoll der Eigentümerversammlung (letzte zwei Jahre)

Angaben zu Dienstbarkeiten bzw. Altlasten auf dem Grundstück