Schulverwaltungsamt | Wasserstraße 4 | 90762 Fürth

eFormular

Anmerkung

Ein gastweiser Schulbesuch kann nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz nur dann erfolgen, wenn zwingende persönliche Gründe vorliegen. Das sind nicht Gründe allgemeiner Art, die in der Natur einer normalen Schullaufbahn liegen, sondern die nach objektiver Würdigung dem/der Schüler/in den Besuch der für ihn/ihr zuständigen Sprengelschule unmöglich bzw. unzumutbar machen.

 

Mit dem Besuch der Gastschule besteht kein Anspruch auf kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg.

 

Dieser Antrag benötigt eine tatsächliche Unterschrift. Über "PDF erstellen" können Sie diesen, nach ausfüllen der Datenfelder, ausdrucken. Bitte senden Sie uns den Antrag komplett und unterschrieben an o. g. Postanschrift zurück.

Antrag auf Genehmigung eines gastweisen Schulbesuchs

Angaben zum Kind

Angaben zur erziehungsberechtigten Person (Vater, Mutter, Vormund)


1. Stellungnahme der abgebenden Schule

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch innerhalb Fürth bestehen

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch bestehen

2. Stellungnahme der abgebenden Gemeinde

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch bestehen

3. Stellungnahme der aufnehmenden Schule

2. Stellungnahme der aufnehmenden Schule

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch innerhalb von Fürth bestehen

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch bestehen

3. Entscheidung der Gemeinde

Zu dem beabsichtigten gastweisen Schulbesuch innerhalb von Fürth

4. Stellungnahme der aufnehmenden Gemeinde

Gegen den beantragten, gastweisen Schulbesuch bestehen

5. Zurück an die abgebende Gemeinde zur Fertigung des Bescheides gem. Art. 43 BayEUG und Zusendung eines Abdruckes an

  • die antragstellenden Erziehungsberechtigten
  • die abgebende Schule
  • die aufnehmende Schule
  • die aufnehmende Gemeinde