Bürgeramt | Ausländerbehörde | Schwabacher Straße 170 | 90744 Fürth

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Antrag für ukrainische Flüchtlinge auf

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG (hum. Schutzgewährung für Kriegsflüchtlinge)

Ihre persönlichen Daten

Einreise nach Deutschland

Kontaktdaten in Deutschland

Hinweis

Falls Sie noch keine Anmeldung bei der Meldebehörde vorgenommen ahben, holen Sie diese bitte umgehend nach.

Dokumente

Bitte laden Sie soweit vorhanden folgende Dokumente aller mitreisenden Familienmitglieder hoch:

Wie geht es weiter?

Ihr Antrag wird an das Bürgeramt (Abteilung Ausländerbehörde) übermittelt.

Die Ausländerbehörde wird Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bearbeiten und zeitnah auf Sie zukommen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?