Wenn Sie nicht in Fürth gemeldet sind, kann Ihr Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Auskunft aus dem Sorgeregister teilweise bis zu 4 Wochen dauern kann, wenn Ihr Kind nicht in Fürth geboren ist und erst beim Geburtsjugendamt angefragt werden muss.
Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht möglich. In diesen Fällen dient das Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dem Nachweis der elterlichen Sorge