Kämmerei, Abteilung Hundesteuer | Schwabacher Straße 170 | 90763 Fürth

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Anmeldung eines Hundes

Angaben HundehalterIn

Hinweis

Bitte nur 1 HalterIn angeben, die Versteuerung erfolgt nur auf eine Person)

Halteort des Hundes

Angaben zum Hund
Hinweise

Hinweise zum Halten von Hunden

  • Die Hundesteuer beträgt derzeit 132,00 Euro jährlich = einfacher Steuersatz
  • Der steuerpflichtige Hundehalter darf den Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines befriedeten Grundbesitzes nur mit dem üblicherweise am Halsband befestigten jeweiligen Hundezeichen halten.
  • Ordnungswidrig handelt nach Art. 16 Kommunalabgabengesetz, wer als steuerpflichtiger Hundehalter seinen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines befriedeten Grundbesitzes ohne befestigtes Hundezeichen hält oder das Hundezeichen nicht vorzeigt.
  • Soweit die Hundesteuer im Lastschriftverfahren von Ihrem Bankkonto eingezogen werden soll, bitten wir Sie, das ebenfalls zum Herunterladen vorliegende Ermächtigungsformular mit der Anmeldung zurückzusenden.
  • Durch die Unterschrift wird die Zustimmung erteilt, dass bei Kampfhunden die Angaben an das Ordnungsamt weitergegeben werden dürfen. Bei anderen Hunden entfällt diese Regelung.   

Hinweise zum Halten von Kampfhunden
 
Am 1. August 1992 ist das Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes in Kraft getreten. Danach bedarf ab diesem Zeitpunkt derjenige einer Erlaubnis, der einen Kampfhund halten will. Die Erlaubnis kann mit vollziehbaren Nebenbestimmungen verbunden werden, sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auch versagt werden.
 
Nach der Definition des Gesetzes sind Kampfhunde Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
 
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet:
 
Pit-Bull; Bandog; American Staffordshire Terrier; Staffordshire Bullterrier; Tosa Inu; Bullmastiff; Bullterrier; Dog Argentino; Dogue de Bordeaux; Fila Brasileiro; Mastiff; Mastin Espanol; Mastino Napoletano; Aloano; American Bulldog; Cane Corso; Perro de Presa Canario (Dogo Canario); Perro de Presa Mallorquin; Rottweiler.
 
Die Erlaubnis ist für Halter im Bereich der Stadt Fürth beim Ordnungsamt, Schwabacher Straße 170, Zimmer 309, zu beantragen.
 
Das Züchten von Kampfhunden ist in Bayern verboten. Verstöße dagegen wie auch gegen die übrigen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit bedroht.
 
Wer sonstige Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausbildet ( bei Kampfhunden ist dies grundsätzlich verboten), bedarf ebenfalls der Erlaubnis.
 
Das Gesetz sieht im übrigen – z.B. auch bei der Einstufung als Kampfhund – verschiedene Ausnahmemöglichkeiten vor. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, kann beim Ordnungsamt erfragt werden, das generell für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig ist.
 
Weitere Informationen gibt die Kämmerei, Abteilung Hundesteuer,  unter der Rufnummer (0911) 974-1382, Fax: (0911) 974-1387

Fragebogen

Sie werden gebeten, falls ein Elternteil Ihres Mischlings unter die Kategorie "Kampfhunde" fällt, die entsprechende Rasse anzukreuzen oder dies zu verneinen.

 

Falls zutreffend, geben Sie uns bitte nachfolgend an, um welche Rassen es sich bei den Eltern Ihres Hundes handelt.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt