Amt für Abfallwirtschaft | Schwabacher Straße 170 | 90763 Fürth
eFormular
Beantragungsjahr
Antrag auf Reparaturbonus
Kontingent für 2024 ausgeschöpft
Der Reparaturbonus für Elektrogeräte erfreut sich großer Beliebtheit. Trotz der Aufstockung der Fördermittel sind diese für Smartphones bereits vollständig ausgeschöpft. Ab 2025 stehen wieder Mittel zur Verfügung. Nicht davon betroffen ist die Förderung der Reparatur von sonstigen Elektrogeräten. Aber auch hier sind nur noch geringe Mittel vorhanden.
Handykontingent für 2025 ausgeschöpft
Der Fördertopf für Handy- / Smartphone-Reparaturen ist ausgeschöpft. Es werden hier nur noch Anträge mit Rechnungsdatum einschließlich 30.06.2025 berücksichtigt. Anträge für sonstige Elektrogeräte bleiben hiervon unberührt. Hier kann weiterhin ein Antrag gestellt werden.
Reparaturbonus 2026: Smartphone-Budget ausgeschöpft
Das für die Reparatur von Smartphones im Jahr 2026 zur Verfügung stehende Zuschussbudget ist ausgeschöpft.
Daher können für Smartphone-Reparaturen im Jahr 2026 nur noch Rechnungen mit einem Rechnungsdatum bis einschließlich 30.09.2026 berücksichtigt werden.
Entscheidend ist ausschließlich das Rechnungsdatum – nicht der Eingang des Antrags. Auch Anträge, die nach dem 30.09.2026 eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern die zugrunde liegende Rechnung ein Rechnungsdatum bis einschließlich 30.09.2026 aufweist und die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Rechnungen mit einem Rechnungsdatum ab dem 01.10.2026 können für Smartphone-Reparaturen nicht mehr über den Reparaturbonus 2026 gefördert werden.
Für die Reparatur von sonstigen Elektrogeräten steht weiterhin ausreichend Restbudget zur Verfügung. Hier gelten die oben genannten Einschränkungen nicht; entsprechende Anträge können weiterhin im Rahmen der geltenden Förderbedingungen gestellt werden.
Die Stadt Fürth unterstützt die umweltfreundliche Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten mit einem Zuschuss von 20 % der Reparaturkosten, maximal jedoch bis zu 50 Euro pro Person pro Kalenderjahr.
Voraussetzungen
Die Stadt Fürth behält sich vor, die Angaben zu überprüfen und den Zuschuss zurückzufordern, sofern falsche Angaben gemacht wurden. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, werden keine Reparaturen mehr gefördert. Es besteht insofern kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Reparaturbonus.
Haben Sie für dieses Kalenderjahr bereits einen Zuschuss für Reparaturkosten erhalten?*
Hinweis
Es ist pro Kalenderjahr nur eine Bezuschussung möglich!
Anrede*
Vorname/n*
Nachname*
Straße*
Hausnummer*
Postleitzahl*
Ort*
E-Mail-Adresse*
Telefonnummer*
Datum der Rechnung*
Rechnungsbetrag*
Der Rechnungsbetrag liegt unter 50 Euro. Somit können wir Ihre Reparaturkosten nicht bezuschussen.
Welches elektronische Gerät wurde repariert?*
IBAN*
BIC*
Name der Bank*
Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch
Nachweis der Reparatur durch Rechnung vom Fachbetrieb1*
1 Aus der Rechnung müssen das Datum der Rechnungsausstellung, die Art der Reparatur sowie die Art des Gerätes eindeutig hervorgehen.
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben.*
Die o. g. Hinweise sowie die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.
Datum
Name der antragstellenden Person2*
2 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt