Kulturamt | Friedrichstraße 4-6 | 90762 Fürth

 

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Hinweis

Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Abgabe und Prüfung des Verwendungsnachweises des Vorjahres, aber erst nach der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung Mittelfranken.

 

Grundsatz
Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien der Stadt Fürth, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung der Stadt Fürth. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Grundlage des Verwendungsnachweises für JahreszuschussnehmerInnen ist die jeweilige Fördervereinbarung mit dem Kulturamt.

Angaben des Zuschussempfangenden

Angaben des Zuschussempfangenden

Kontaktperson für Rückfragen

Hinweis

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit Bestätigungslink an die o. g. E-Mail-Adresse.
Ihr Nachweis wird erst nach erfolgreicher Bestätigung an uns zugestellt.

Bankverbindung

Die Überweisung eines eventuellen Förderbetrages soll auf folgendes Konto erfolgen

Jahresbericht

Hinweis

Bericht über die Verwendung der Mittel mit Angaben zur Jahresarbeit, den stattgefundenen Aktivitäten (inkl. BesucherInnenzahlen, Medienresonanz), Entwicklung der kulturellen Vereinigung (z. B. Mitgliederzahlen) sowie eine Vorschau auf die Aktivitäten des aktuellen Jahres.

Ergänzende Anlagen

Finanzieller Nachweis

Hinweis

Förderfähig sind alle Ausgaben, die zur Erreichung des Förderzwecks notwendig und wirtschaftlich angemessen sind.

Nicht förderfähige Kosten sind:
Kalkulatorische Kosten, Spenden an Dritte, Rücklagen, Rückstellungen, Abschreibung auf das Umlaufvermögen, Anwalts- und Gerichtskosten für Rechtsstreitigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderzwecks stehen oder sich gegen die Stadt Fürth richten; Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Begünstigten entstanden sind (z. B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen); Darlehenstilgungen; größere Einzelinvestitionen.

Vorsteuerberechtigung

Hinweis

Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn Sie selbst Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. In diesem Fall geben Sie bitte nur Netto-Beträge in Ihrem Finanzierungsplan an.

Angaben zu den Einnahmen

Eigenmittel / Eigenanteil (z. B. Kontostand, Rücklagen, Mitgliedsbeiträge)

Erlöse (z. B. Kartenverkauf, Verkauf Druckmittel, Anzeigen, Vermietung, Teilnehmergebühren)

Öffentliche Zuschüsse / Zuwendungen (z. B. von Stadt, Bund, Land, Bezirk, Kirche)

Weitere Drittmittel (z. B. Spenden, Sponsoring, Stiftungen)

Weitere Einnahmen

Geldwerte Leistungen (ohne Geldfluss)

Angaben zu den Ausgaben

Personalkosten

Hinweis

Können die Personalkosten nicht anhand Quittungen oder Rechnungen nachgewiesen werden, geben Sie bitte die Stundenanzahl und Höhe des Honorars im Beschreibungsfeld mit an.

Sachkosten

Weitere Ausgaben

Geldwerte Leistungen (ohne Geldfluss)

Finanzierung Gegenüberstellung

Hinweis

Sollte sich bei der Prüfung des Verwendungsnachweises herausstellen, dass dieser unvollständig ist, die Ausgaben nicht ausreichend nachgewiesen sind, der Zuschuss ganz oder teilweise nicht für den angegebenen Zweck verwendet wurde oder der Zuschussbedarf unter der Zuschusszusage liegt, so wird der Zuschuss (vollständig oder in Teilen) von der Stadt Fürth zurückgefordert.


Benötigte Dokumente

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Wie geht es weiter?

Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse, mit einem Link zur Bestätigung der E-Mail-Adresse. Erst dann erhalten wir Ihren Verwendungsnachweis.

 

Laden Sie zur Sicherheit Ihren ausgefüllten Verwendungsnachweis mit dem Download-Button oben rechts herunter, dann können Sie den Verwendungsnachweis weiterbearbeiten oder im kommenden Jahr einen Teil der Daten übernehmen.


1 Eine Unterschrift wird nicht zwingend benötigt